Allgemeine Geschäftsbedingungen Fun Rental

E-Mail: verhuur@funverhuur.nlWebsite: www.funverhuur.nlDefinitionen

  1. Fun Verhuur: Fun Verhuur B.V., gegründet in Reeuwijk unter der KvK-Nr. 84758562.
  2. Kunde: die Person, mit der Fun Rental einen Vertrag geschlossen hat.
  3. Partys: Fun Rental und Kunde zusammen.
  4. Verbraucher: ein Kunde, der auch eine Privatperson ist.

Artikel 1 – Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Arbeiten, Aufträge, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Produkten durch oder im Namen von Fun Verhuur.
  2. Die Parteien können nur dann von diesen Bedingungen abweichen, wenn sie dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
  3. Die Parteien schließen die Anwendbarkeit zusätzlicher und/oder abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter ausdrücklich aus.

Artikel 2 – Preise

  1. Alle von Fun Verhuur angegebenen Preise sind in Euro, enthalten die Mehrwertsteuer und schließen alle anderen Kosten wie Verwaltungskosten, Abgaben und Reise-, Versand- oder Transportkosten aus, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder vereinbart.
  2. Alle Preise, die Fun Verhuur für seine Dienstleistungen und Produkte auf seiner Website oder anderweitig kommuniziert, kann Fun Verhuur jederzeit ändern.
  3. Die Parteien vereinbaren einen Gesamtbetrag für eine von Fun Verhuur erbrachte Leistung als Richtpreis, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich einen Festpreis vereinbart, von dem nicht abgewichen werden kann.
  4. Fun Rental ist berechtigt, bis zu 10% vom Richtpreis abzuweichen.
  5. Wenn der Zielpreis um mehr als 10% höher liegt, muss Fun Verhuur den Kunden rechtzeitig darüber informieren, warum ein höherer Preis gerechtfertigt ist.
  6. Wenn der Richtpreis um mehr als 10% höher ist, ist der Kunde berechtigt, den Teil der Bestellung zu stornieren, der den Richtpreis plus 10% übersteigt.
  7. Fun Rental hat das Recht, die Preise jederzeit anzupassen.
  8. Fun Rental wird dem Kunden die Preisanpassungen vor deren Inkrafttreten mitteilen.
  9. Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag mit Fun Verhuur zu kündigen, wenn er mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist.

Artikel 3 – Zahlungen und Zahlungsfrist

  1. Der Kunde muss die Zahlung im Voraus leisten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  2. Wenn die Parteien eine Zahlungsfrist vereinbart haben, beträgt diese maximal 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung.
  3. Fun Verhuur kann bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 50% des vereinbarten Betrags verlangen.
  4. Zahlungsfristen werden als fatale Zahlungsfristen betrachtet. Das bedeutet, dass der Kunde von Rechts wegen in Verzug gerät, wenn er den vereinbarten Betrag nicht bis zum letzten Tag der Zahlungsfrist bezahlt, ohne dass Fun Verhuur den Kunden anmahnen oder in Verzug setzen muss.
  5. Fun Rental behält sich das Recht vor, eine Lieferung von einer sofortigen Zahlung abhängig zu machen oder eine Sicherheit für den Gesamtbetrag der Dienstleistungen oder Produkte zu verlangen.

 

Artikel 4 – Folgen des Zahlungsverzugs

  1. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist, ist Fun Verhuur berechtigt, ab dem Tag, an dem der Kunde in Verzug ist, den gesetzlichen Zinssatz von 2 % pro Monat für nicht gewerbliche Geschäfte und den gesetzlichen Zinssatz von 8 % pro Monat für gewerbliche Geschäfte zu berechnen, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gezählt wird.
  2. Wenn der Kunde in Verzug ist, schuldet er Fun Verhuur auch außergerichtliche Inkassokosten und eventuellen Schadenersatz.
  3. Die Inkassokosten werden gemäß dem Erlass über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
  4. Wenn der Kunde nicht rechtzeitig zahlt, kann Fun Verhuur seine Verpflichtungen aussetzen, bis der Kunde seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
  5. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder einer Zahlungseinstellung seitens des Kunden werden die Forderungen von Fun Verhuur gegenüber dem Kunden sofort fällig.
  6. Verweigert der Kunde die Mitwirkung an der Erfüllung des Vertrags durch Fun Verhuur, so ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an Fun Verhuur zu zahlen.

Artikel 5 – Recht auf Beschwerde

  1. Sobald der Kunde in Verzug ist, hat Fun Verhuur das Recht, die nicht bezahlten, an den Kunden gelieferten Produkte zu reklamieren.
  2. Fun Rental macht das Recht auf Reklamation durch schriftliche oder elektronische Mitteilung geltend.
  3. Sobald der Kunde über das geltend gemachte Reklamationsrecht informiert wurde, muss der Kunde die Produkte, auf die sich dieses Recht bezieht, unverzüglich an Fun Verhuur zurücksenden, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes.
  4. Die Kosten für das Zurückholen oder Zurückbringen der Produkte gehen zu Lasten des Kunden.

 

  Artikel 6 – Recht auf Aussetzung Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, verzichtet der Kunde auf das Recht, die Erfüllung jeglicher Verpflichtung aus diesem Vertrag auszusetzen. Artikel 7 Zurückbehaltungsrecht

  1. Fun Verhuur kann sich auf sein Zurückbehaltungsrecht berufen und in diesem Fall die Produkte des Kunden zurückbehalten, bis der Kunde alle ausstehenden Rechnungen an Fun Verhuur bezahlt hat, es sei denn, der Kunde hat eine angemessene Sicherheit für diese Kosten geleistet.
  2. Das Pfandrecht gilt auch auf der Grundlage früherer Verträge, aus denen der Kunde Fun Verhuur noch Zahlungen schuldet.
  3. Fun Rental haftet niemals für Schäden, die dem Kunden durch die Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts entstehen.

  Artikel 8 – Aufrechnung Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, verzichtet der Kunde auf sein Recht, eine Forderung gegenüber Fun Verhuur mit einer Forderung gegenüber Fun Verhuur zu verrechnen.  Artikel 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Fun Verhuur behält sich das Eigentum an allen gelieferten Produkten vor, bis der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Fun Verhuur aus einem mit Fun Verhuur geschlossenen Vertrag vollständig erfüllt hat, einschließlich der Ansprüche wegen Nichterfüllung.
  2. Bis zu diesem Zeitpunkt kann Fun Verhuur seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen und die Ware zurücknehmen.
  3. Bevor das Eigentum auf den Kunden übergegangen ist, darf der Kunde die Produkte nicht verpfänden, verkaufen, veräußern oder anderweitig belasten.
  4. Wenn Fun Verhuur sich auf den Eigentumsvorbehalt beruft, gilt der Vertrag als aufgelöst und Fun Verhuur hat Anspruch auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen.

Artikel 10 – Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt, solange der Vorrat reicht.
  2. Die Lieferung erfolgt in den Geschäftsräumen von Fun Verhuur, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.
  3. Die Lieferung der online bestellten Produkte erfolgt bei Fun Verhuur.
  4. Wenn die vereinbarten Beträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt werden, hat Fun Verhuur das Recht, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis der vereinbarte Teil gezahlt ist.
  5. Eine verspätete Zahlung stellt einen Gläubigerverzug dar, so dass der Kunde Fun Verhuur nicht für eine verspätete Lieferung haftbar machen kann.

Artikel 11 – Lieferfrist

  1. Die von Fun Verhuur angegebenen Lieferzeiten sind lediglich Richtwerte und berechtigen den Kunden bei Überschreitung nicht zum Rücktritt oder zur Entschädigung, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
  2. Die Lieferfrist beginnt, wenn der Kunde den (elektronischen) Bestellvorgang abgeschlossen hat und eine (elektronische) Bestätigung von Fun Verhuur erhalten hat.
  3. Die Nichteinhaltung des angegebenen Liefertermins gibt dem Kunden keinen Anspruch auf Schadenersatz oder das Recht, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, Fun Verhuur ist nicht in der Lage, innerhalb von 14 Tagen nach einer schriftlichen Mahnung zu liefern oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart.

  Artikel 12 – Tatsächliche Lieferung Der Kunde muss dafür sorgen, dass die tatsächliche Lieferung der von ihm bestellten Produkte rechtzeitig erfolgen kann.     Artikel 13 Transportkosten Die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.  Artikel 14 Verpackung und Versand

  1. Wenn die Verpackung eines gelieferten Produkts geöffnet oder beschädigt wurde, muss der Kunde vor der Entgegennahme des Produkts einen Vermerk durch den Spediteur oder den Zusteller anfertigen lassen, andernfalls kann Fun Verhuur nicht für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden.
  2. Wenn das Produkt vom Kunden transportiert wird, muss der Kunde Fun Verhuur jede sichtbare Beschädigung des Produkts oder der Verpackung vor dem Transport melden, andernfalls haftet Fun Verhuur nicht für eventuelle Schäden.

Artikel 15 – Versicherung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die folgenden Gegenstände ausreichend zu versichern und versichert zu halten, u.a. gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl:
    1. gelieferte Gegenstände, die für die Erfüllung des zugrunde liegenden Vertrags erforderlich sind
    2. Artikel von Fun Verhuur, die beim Kunden vor Ort sind
    3. unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren
  2. Es ist obligatorisch, dass der Kunde eine private Haftpflichtversicherung abschließt, die die Haftung für Schäden abdeckt, die mit oder durch ein Boot mit einer Leistung von höchstens 3 kW (4 PS) verursacht werden.
  3. Der Kunde stellt die Police dieser Versicherung auf erstes Anfordern von Fun Verhuur zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Artikel 16 – Einbehaltung

  1. Nimmt der Kunde die bestellten Produkte später als zum vereinbarten Liefertermin ab, geht das Risiko eines etwaigen Qualitätsverlustes vollständig zu seinen Lasten.
  2. Alle zusätzlichen Kosten, die durch den vorzeitigen oder verspäteten Kauf von Produkten entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Kunden.

Artikel 17 – Gewährleistung

  1. Wenn die Parteien einen Vertrag mit Dienstleistungscharakter geschlossen haben, enthält dieser für Fun Verhuur nur eine Verpflichtung zur Leistung und somit keine Verpflichtung, ein Ergebnis zu erzielen.
  2. Die Garantie für Produkte gilt nur für Mängel, die durch fehlerhafte Herstellung, Konstruktion oder Material verursacht wurden.
  3. Die Garantie gilt nicht bei normalem Verschleiß und Schäden, die durch Unfälle, Änderungen am Produkt, Fahrlässigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch durch den Kunden verursacht wurden, sowie wenn die Ursache des Defekts nicht eindeutig festgestellt werden kann.
  4. Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder des Diebstahls der Produkte, die Gegenstand eines Vertrags zwischen den Parteien sind, geht in dem Moment auf den Kunden über, in dem sie rechtmäßig und/oder tatsächlich geliefert werden oder zumindest in die Verfügungsgewalt des Kunden oder eines Dritten gelangen, der das Produkt im Namen des Kunden entgegennimmt.

Artikel 18 – Durchführung der Vereinbarung

  1. Fun Verhuur erfüllt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Anforderungen der guten fachlichen Praxis.
  2. Fun Verhuur hat das Recht, die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
  3. Die Ausführung des Vertrags erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen und nach schriftlicher Vereinbarung und Zahlung eines eventuell vereinbarten Vorschusses durch den Kunden.
  4. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dafür zu sorgen, dass Fun Verhuur rechtzeitig mit der Erfüllung des Vertrages beginnen kann.
  5. Wenn der Kunde nicht dafür gesorgt hat, dass Fun Verhuur rechtzeitig mit der Ausführung des Vertrags beginnen kann, gehen die sich daraus ergebenden zusätzlichen Kosten und/oder zusätzlichen Stunden zu Lasten des Kunden.

Artikel 19 – Bereitstellung von Informationen durch den Kunden

  1. Der Kunde stellt Fun Verhuur alle für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages relevanten Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig, in der gewünschten Form und Weise zur Verfügung.
  2. Der Kunde garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Dokumente, auch wenn diese von Dritten stammen, es sei denn, aus der Art des Vertrages ergibt sich etwas anderes.
  3. Wenn und soweit der Kunde dies wünscht, wird Fun Verhuur die entsprechenden Unterlagen zurückgeben.
  4. Wenn der Kunde die von Fun Verhuur vernünftigerweise angeforderten Informationen, Daten oder Dokumente nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung stellt und sich dadurch die Erfüllung des Vertrags verzögert, gehen die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten und Stunden zu Lasten des Kunden.

 

  Artikel 20 – Schadloshaltung Der Kunde stellt Fun Verhuur von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die von Fun Verhuur gelieferten Produkte und/oder Dienstleistungen frei.  Artikel 21 Reklamationen

  1. Der Kunde muss ein von Fun Verhuur geliefertes Produkt oder eine von Fun Verhuur erbrachte Dienstleistung so schnell wie möglich auf etwaige Mängel untersuchen.
  2. Entspricht ein geliefertes Produkt oder eine erbrachte Dienstleistung nicht den berechtigten Erwartungen des Kunden aus dem Vertrag, muss der Kunde Fun Verhuur so schnell wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von 1 Monat nach Entdeckung der Mängel informieren.
  3. Verbraucher müssen Fun Verhuur spätestens 2 Monate nach der Entdeckung der Mängel informieren.
  4. Der Kunde muss den Fehler so genau wie möglich beschreiben, damit Fun Verhuur angemessen reagieren kann.
  5. Der Kunde muss beweisen, dass sich die Beschwerde auf eine Vereinbarung zwischen den Parteien bezieht.
  6. Wenn sich eine Reklamation auf laufende Arbeiten bezieht, kann sie in keinem Fall dazu führen, dass Fun Verhuur verpflichtet ist, andere als die vereinbarten Arbeiten auszuführen.

Artikel 22 – Inverzugsetzung

  1. Der Kunde muss Fun Verhuur schriftlich in Verzug setzen.
  2. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass eine Inverzugsetzung Fun Verhuur tatsächlich (rechtzeitig) erreicht.

Artikel 23 – Gesamtschuldnerische Haftung des Kunden

 

  1. Wenn Fun Verhuur einen Vertrag mit mehreren Kunden abschließt, haftet jeder von ihnen gesamtschuldnerisch für die Beträge, die er Fun Verhuur aufgrund dieses Vertrags schuldet.
  2. Der Kunde haftet für alle Schäden und die damit verbundenen (Bergungs-)Arbeiten, die bei der Nutzung des Eigentums von Fun Verhuur entstehen.

 

 

Artikel 24 – Verantwortung des Kunden

 

  1. Der Kunde ist zu jeder Zeit für die von Fun Verhuur zur Verfügung gestellten Produkte zum Zeitpunkt der Erfüllung des Vertrags verantwortlich.
    Dazu gehören unter anderem: 1.1 (Jegliche) Beschädigung und/oder Diebstahl und/oder Entfremdung des Eigentums von Fun Verhuur; 1.2 (Jegliche) Beschädigung des Eigentums Dritter; 1.3 Einhaltung der geltenden Vorschriften des Geländes; 1.4 Einhaltung der angegebenen Kapazitäten der von Fun Verhuur zur Verfügung gestellten Produkte; 1.5 Rückgabe der von Fun Verhuur zur Verfügung gestellten Produkte in einem sauberen und ordentlichen Zustand; 1.6 Sauberes und ordentliches Verlassen des Geländes.

 

Artikel 25 – Haftung Spaßverleih

  1. Fun Verhuur kann nicht haftbar gemacht werden für Personen- und/oder Sachschäden jeglicher Art, unabhängig von der Ursache, vor, während und/oder nach der Erfüllung des Vertrags.
  2. Fun Verhuur haftet für Schäden, die der Kunde erleidet, nur, wenn und soweit diese Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Fun Verhuur verursacht wurden.
  3. Wenn Fun Rental für einen Schaden haftet, haftet es nur für direkte Schäden, die sich aus der Erfüllung eines Vertrags ergeben oder damit zusammenhängen.
  4. Fun Rental haftet niemals für indirekte Schäden, wie Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Schäden an Dritten.
  5. Wenn Fun Verhuur haftet, beschränkt sich diese Haftung auf den Betrag, der von einer eventuell abgeschlossenen (Berufs-)Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, und wenn der Schaden nicht (vollständig) von einer Versicherungsgesellschaft bezahlt wird, beschränkt sich die Haftung auf den (Teil des) Rechnungsbetrags, auf den sich die Haftung bezieht.
  6. Alle Abbildungen, Fotos, Farben, Zeichnungen, Beschreibungen auf der Website oder in einem Katalog sind nur indikativ und gelten nur annähernd und können kein Grund für eine Entschädigung und/oder eine (teilweise) Auflösung des Vertrags und/oder die Aussetzung jeglicher Verpflichtung sein.

  Artikel 26- Verjährungsfrist Jedes Recht des Kunden auf Schadenersatz gegenüber Fun Verhuur erlischt in jedem Fall 12 Monate nach dem Ereignis, aus dem sich die Haftung direkt oder indirekt ergibt.
Dies schließt die Bestimmungen von Artikel 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches nicht aus. Artikel 27 – Recht auf Kündigung

  1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn Fun Verhuur seine Verpflichtungen schuldhaft nicht erfüllt, es sei denn, diese Nichterfüllung ist aufgrund ihrer besonderen Art oder ihrer geringen Bedeutung nicht gerechtfertigt.
  2. Wenn die Erfüllung der Verpflichtungen von Fun Verhuur nicht dauerhaft oder vorübergehend unmöglich ist, kann die Auflösung erst erfolgen, wenn Fun Verhuur in Verzug ist.
  3. Fun Verhuur hat das Recht, den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt oder wenn Fun Verhuur von Umständen erfährt, die berechtigten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Kunde nicht in der Lage sein wird, seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen.

Artikel 28 – Höhere Gewalt

  1. Ergänzend zu den Bestimmungen in Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs kann ein Versäumnis von Fun Verhuur bei der Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Kunden nicht Fun Verhuur in einer vom Willen von Fun Verhuur unabhängigen Situation angelastet werden, durch die die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise verhindert wird oder durch die es Fun Verhuur nicht zugemutet werden kann, seine Verpflichtungen zu erfüllen.
  2. Der in Absatz 1 genannte Fall höherer Gewalt umfasst auch – aber nicht ausschließlich – Folgendes: Ausnahmezustand (wie Bürgerkrieg, Aufruhr, Unruhen, Naturkatastrophen usw.); Nichterfüllung und höhere Gewalt von Lieferanten, Zulieferern oder anderen Dritten; unerwartete Ausfälle von Strom, Elektrizität, Internet, Computern und Telekommunikation; Computerviren, Streiks, staatliche Maßnahmen, unvorhergesehene Transportprobleme, schlechte Wetterbedingungen und Arbeitsunterbrechungen.
  3. Tritt eine Situation höherer Gewalt ein, aufgrund derer Fun Verhuur nicht in der Lage ist, eine oder mehrere seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zu erfüllen, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, bis Fun Verhuur ihnen wieder nachkommen kann.
  4. Ab dem Zeitpunkt, an dem eine Situation höherer Gewalt mindestens 30 Kalendertage angedauert hat, können beide Parteien den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise auflösen.
  5. Fun Verhuur haftet bei höherer Gewalt nicht für Entschädigung oder Schadenersatz, auch wenn sie durch die höhere Gewalt einen Vorteil genießt.

Artikel 29 – Änderungen des Abkommens

  1. Erweist sich nach Abschluss der Vereinbarung deren Ausführung als notwendig, um ihren Inhalt zu ändern oder zu ergänzen, passen die Parteien die Vereinbarung rechtzeitig und einvernehmlich entsprechend an.
  2. Der vorige Absatz gilt nicht für Produkte, die in einem Ladengeschäft gekauft wurden.

Artikel 30 – Annullierung des (Miet-)Vertrags Verbraucher

  1. Der Vertrag kann vom Verbraucher bis maximal 48 Stunden vor dem Termin kostenlos storniert werden.
  1. Im Falle einer Stornierung durch den Verbraucher innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin werden 100% des Mietpreises berechnet.
  2. Fun Rental behält sich das Recht vor, den (Miet-)Vertrag jederzeit zu stornieren, z.B. aufgrund von Wetterbedingungen und höherer Gewalt, ohne darauf beschränkt zu sein. Bei Stornierung durch Fun Verhuur erhält der Verbraucher einen Gutschein im Wert des (Miet-)Vertrags.

Artikel 31 – Annullierung des (Miet-)Vertrags Kunde, der kein Verbraucher ist

 

  1. Der Vertrag kann vom Kunden, der kein Verbraucher ist, bis maximal 48 Stunden vor dem Termin storniert werden, wobei die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden.
  1. Wenn der Kunde, der kein Verbraucher ist, innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin storniert, wird der Gesamtbetrag des Vertrags in Rechnung gestellt.
  1. Fun Rental behält sich das Recht vor, den (Miet-)Vertrag jederzeit zu kündigen, z.B. aufgrund von Wetterbedingungen und höherer Gewalt. Bei Stornierung durch Fun Verhuur erhält der Kunde einen Gutschein im Wert des (Miet-)Vertrags.

Artikel 32 – Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Fun Rental kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern oder ergänzen.
  2. Änderungen von geringerer Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
  3. Größere inhaltliche Änderungen werden von Fun Rental nach Möglichkeit im Voraus mit dem Kunden besprochen.
  4. Verbraucher haben das Recht, den Vertrag im Falle einer wesentlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.

Artikel 33 – Übertragung von Rechten

  1. Die Rechte des Kunden aus einem Vertrag zwischen den Parteien können ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fun Rental nicht auf Dritte übertragen werden.
  2. Diese Bestimmung gilt als vermögensrechtliche Klausel im Sinne von Artikel 3:83(2) des Zivilgesetzbuchs.

Artikel 34 – Folgen der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit

  1. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig oder anfechtbar erweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen davon unberührt.
  2. Eine nichtige oder anfechtbare Bestimmung wird in einem solchen Fall durch eine Bestimmung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was Fun Verhuur bei der Abfassung der Bedingungen in diesem Punkt im Sinn hatte.

 

Artikel 35 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Jede Vereinbarung zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht.
  2. Die niederländischen Gerichte in dem Bezirk, in dem Fun Verhuur seinen Sitz/Praxis/Büro hat, sind ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.

Abgerufen am 01. Januar 2023.